TIPPS UND INFOS

Vegetationsbrände – Feuergefahr verringern

Text: Dr. Ulrich Cimolino | Foto (Header): © Sebastian Rühle, Südharz – Art und Photography

Im April beschrieb unser Autor, wie Bauhöfe Feuerwehren bei Vegetationsbränden unterstützen können. Doch was können und sollten Bauhöfe tun, um die Brandgefahr generell möglichst klein zu halten?

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe August 2022
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Brände von Vornherein zu verhindern, ist einfacher als Brände zu bändigen. Daher ist es wichtig zu wissen, was präventiv gemacht werden kann und welche Dinge im alltäglichen Arbeitsumfeld von Bauhöfen beachtet werden sollten.

Vermeidung von Bränden

Jeder vermiedene Brand schont Ressourcen, sowohl ökonomisch und ökologisch als auch aufseiten der Brandbekämpfung, also der Feuerwehren.

Liegen gebliebener Müll kann in Einzelfällen aufgrund des Brennglaseffekts zu Bränden führen, etwa in Form von gefüllten, klaren Glas- oder Plastikflaschen bei starker, direkter Sonneneinstrahlung. Die Entzündung mit Glasscherben hingegen ist, entgegen vieler Medienberichte, eine „Rural Legend“. Der Wissenschaft gelang es bisher nicht, einen Zusammenhang zwischen Scherben, Sonneneinstrahlung in beliebiger Konstellation und einem dadurch verursachten Feuer herzustellen (vgl. CIMOLINO, 2014, 2020).

Trotzdem muss liegen gebliebener Müll natürlich umgehend weggeräumt werden. Ausreichend viele und große Abfallbehälter sind insbesondere in stark frequentierten Ausflugsgebieten aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Herumliegender Müll, insbesondere in Form ganzer Flaschen, muss regelmäßig eingesammelt werden. Auf Müllvermeidung ist durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit und Kontrolle hinzuwirken.

Pflege der Maschinerie
Häufige Zündquellen von Vegetationsbränden sind eingesetzte Fahrzeuge oder Arbeitsmaschinen, die z. B. durch Überhitzung Material am oder unter dem Gerät entzünden. In diesem Sinne sollten sämtliche eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge regelmäßig ordentlich gewartet werden.
Folgende Aspekte sind hierbei wichtig, insbesondere bei längerer Trockenheit, wenn sich am Boden und in der Luft staubartiges, organisches Material befindet:
• Kühl- und Lüftungsöffnungen am Fahrzeug, insbesondere im Bereich von Motor, Getriebe, Nebenantrieb etc., sauber halten, um Überhitzung zu vermeiden.
• Die regelmäßige Reinigung der Luftfilter verbessert die Motorleistung und vermeidet mögliches Zündmaterial am stark durchströmten Luftfilter, das dort sehr schnell von einem kleinen Funken zu einem Glimm- und dann Fahrzeugbrand werden kann.
• Verbogene oder beschädigte bewegliche Metallteile müssen repariert werden, um Überhitzung oder direkte Funkenerzeugung
zu vermeiden.
• Es ist wichtig, die richtigen Betriebsmittel in ausreichendem Umfang zu verwenden, um brennbare Reste bzw. Heißläufer zu vermeiden – insbesondere für Schmierstoffe gilt: weder zu viel noch zu wenig.

Ausstattung für den Notfall
Es bietet sich natürlich auch an, geeignete Feuerlöscher auf den Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen mitzuführen. Das können entweder tragbare Schaumlöscher oder ABC-Pulverlöscher sein. Reine Wasserlöscher machen bei den oft größeren Betriebsstoffmengen keinen Sinn, weil sie bei brennbaren Flüssigkeiten nur zur Brandausbreitung beitragen würden. Das gilt auch für die mittlerweile vermehrt angebotenen Kleinpumpen bzw. vom Traktor über Zapfwelle angetriebenen Vorbausätze mit kleinen Tanks. Wasser allein ist bei Kraftstoffbränden wenig hilfreich und vergrößert eher das Problem. Daher sollte – wenn man so etwas schon vorhalten will – hier mit geeigneten Zusätzen zur Herabsetzung der Oberflächenspannung (Netzmittel) gearbeitet werden. Natürlich ist es dann wichtig, insbesondere in Naturschutzgebieten, auf die Umweltverträglichkeit besonderen Wert zu legen.

Alle Löschgeräte müssen regelmäßig gewartet und vor Fristablauf auch geprüft werden. Insbesondere Pulverlöscher sollten aber auch zwischendurch geschüttelt bzw. überprüft werden, weil sich sonst das Pulver im Löscher bei den Betriebsbewegungen festsetzen kann.

Brandausbreitung präventiv verhindern

Die Bewirtschaftung sollte so ausgelegt bzw. angelegt werden, dass es insbesondere bei größeren Flächen immer wieder Schutzstreifen gibt, die anders genutzt werden, um bei einem Feuer mögliche Totalverluste über zig Hektar zu vermeiden. Als Beispiel kann man hier den breiten, streifenartigen Anbau von Grünpflanzen zwischen Getreidefeldern oder Getreide verschiedener Reifungsstufen nennen. Letzteres wird allerdings gerade in trockenen Jahren in der Wirkung in Richtung Haupterntezeit stark eingeschränkt sein.

Natürlich funktionieren auch Grünriegel aus Buschwerk und Laubbäumen, die gleichzeitig zusätzliche Effekte gegen Winderosion mit sich bringen. Abzuraten ist an dieser Stelle von leicht brennbaren, harzhaltigen Nadelhölzern. Wo Wald an Feld grenzt, sollte mindestens der Waldrand bei Neupflanzungen bevorzugt mit Laubhölzern aufgeforstet werden. Das hilft der Feuerwehr, den Brand bereits am Waldrand zu stoppen.

Das gilt natürlich auch für Objekte wie Klär- und Biogasanlagen, Transformatorstationen der Energieversorgung, Fahrzeughallen usw. Hier sollten am besten direkt Grünriegel oder Wiesen um die Anlagen angelegt werden oder zumindest unmittelbar nach der Ernte Schutzstreifen eingeackert werden. Ebenfalls ist es bei großflächigen Feldern hilfreich für die Gefahrenabwehr, wenn zuerst entlang der Straßen bzw. Wege in das Gebiet (ein-) gearbeitet wird, damit die Zugänge auch bei einem Feuer noch befahrbar bleiben.

Geäst und Vegetation entfernen
Entfernen Sie insbesondere aus bewaldeten Schutzstreifen regelmäßig trockenes Fall- und Unterholz. Dies verringert die Gefahren einer Brandausbreitung bzw. reduziert im Falle einer Brandentstehung die Intensität und die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feuers. Entfernen Sie auch auf Waldbrandschneisen regelmäßig die nachwachsende Vegetation.

Halten Sie die vorgesehenen Straßen und Wege im Untergrund und in der lichten Höhe und Breite befahrbar! Entsprechende Vorschriften oder Empfehlungen gibt es in den meisten Bundesländern, allerdings in unterschiedlicher Ausführung und in unterschiedlichen Zuständigkeiten. Sorgen Sie für freie (Feuerwehr-)Zufahrten durch entsprechende Beschilderung und Überwachung. Beachten Sie dazu mindestens die Erlasslage in den jeweiligen Bundesländern.

Das Folgende bezieht sich auf den NRW-Erlass zur „Zusammenarbeit der Forstbehörden mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzbehörden – ZKW 2020“ (vgl. IM NRW 2020). Dieser weist seit langem z. B. für die Waldwegeerschließung Mindestmaße für das sog. Lichtraumprofil von 4 m Höhe und 3,5 m Breite aus. Dazu sollten nach diesem Erlass auch Ausweichstellen für möglichen Gegenverkehr vorliegen. Im Notfall können solche Stellen eminent wichtig sein. Außerdem muss es an einigen Stellen auch Wendebereiche geben, weil man damit rechnen muss, dass nach einem Sturm oder durch ein Feuer der notwendige Waldweg für einen Einsatz (der Feuerwehr zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung, aber auch für den Rettungsdienst) nicht mehr durchgehend befahrbar ist. In diesen Fällen kann es selbst bei einem an sich geplanten (und sinnvollen) „Einbahnverkehr“ zu einem unvermeidbaren Begegnungsverkehr kommen. In sehr großen Waldgebieten sollte es darüber hinaus in Absprache mit der Feuerwehr sichere Plätze als mögliche sichere Rückzugsbereiche geben – z. B. entweder an einem offenen Gewässer, auch zur Löschwasserentnahme, oder auf einem Bergrücken, auch für den Lufttransport. Der Erlass ZKI 2020 fordert dazu auch noch die Ausweisung von Hubschrauberlandestellen auf vorhandenen, unbestockten Flächen.

Soweit Wegsperren vorgesehen sind, um eine missbräuliche Nutzung der der Waldwege durch unberechtigte Nutzer zu vermeiden, sollen nach ZKI 2020 die Forstämter darauf hinwirken, dass diese mit einheitlichen Schlössern mit Fallmantel-Verschlussschraube nach DIN 3223 oder mit einem Schlüssel für die Feuerwehr-Verschlusseinrichtung nach DIN 14925 versehen sind. Soweit andere Schlösser verbaut sind, sind für diese der jeweiligen Feuerwehr nach ZKI eine ausreichende Anzahl der erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

Zufahrtswege sind durch Beschilderung frei zu halten. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Fahrzeuge im Gefahrenfall möglicherweise entfernt werden, z. B. nach § 43 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (NRW).

Auf nicht ausgewiesenen Waldwegen können einfache und nicht leicht zu entfernende Wegsperren gesetzt werden, indem man z. B. Baumstämme senkrecht im Boden versenkt (ca. 1–1,5 m tief eingegraben, ca. 1–1,5 m über den Boden ragend). Dieses Hindernis verhindert zuverlässig die missbräuchliche Nutzung durch mehrspurige Fahrzeuge und kann im Notfall dennoch relativ schnell mit einer Kettensäge entfernt werden.

Viele Gemeinden verfügen über erhebliche eigene Waldbestände oder brennbare Freiflächenvegetation. Vieles davon ist schützenswerte Natur und wertvolles Naherholungsgebiet. Auch im eigenen Sinne sollten die Eigentümer daher regelmäßig das Kartenmaterial mit Straßen bzw. Wegen, Wasserentnahmestellen, Fördermöglichkeiten bzw. Löschwasserzisternen aktualisieren.

Kontrolliertes Abbrennen und Ernte
Beachten Sie beim geplanten und vorsorglichen Abbrand (prescribed burning) von Vegetationsresten oder thermischen Unkrautvernichtungs- bzw. Vegetationspflegemaßnahmen nicht nur die örtlich bzw. länderspezifisch geltenden Vorschriften, sondern auch die jeweilige Wetterlage und -entwicklung. Stimmen Sie sich hierzu ggf. mit der örtlichen Feuerwehr ab.

Fahren Sie bei der Ernte oder einer anderen Bodenbearbeitung auf brennbaren Oberflächen möglichst quer zur Windrichtung mit den Arbeitsmaschinen. Beginnen Sie möglichst an der windabgewandten Seite und arbeiten Sie von dort aus weiter, Streifen für Streifen gegen die Windrichtung, sodass entstehende Feuer nur auf dem Stoppelbereich entstehen und nicht auf Flächen mit höherer Brandlast, wo sich die Flammen schneller ausbreiten.

Was tun, wenn doch? Erste Maßnahmen

Wenn Maschinen überhitzen, sollten die Anwesenden die laufende Arbeit bzw. den Betrieb sofort einstellen und möglichst auf nicht brennbaren Untergrund (Weg, Straße, Freifläche) oder in einen Bereich mit Grünpflanzen, z. B. Rüben, fahren bzw. ziehen. Die betroffene Maschine muss ausgeschaltet, ein eventueller Anhänger – soweit technisch und gefahrlos möglich – sofort abgekuppelt werden. Dann gilt es, ausreichenden Abstand herzustellen.

Im Brandfall gilt generell: 112 wählen – also nicht den besten Freund oder den Kameraden aus dem Schützenverein, der zufällig in einer Feuerwehr ist, und auch nicht den Kommandanten oder Wehrführer persönlich. Eine möglichst genaue Ortsangabe unterstützt die Leitstelle bei der Alarmierung. Kann sogar noch eine örtliche Windrichtung angegeben werden, hilft das den Feuerwehren bei der Anfahrt. Befindet sich das Feuer abseits üblicher Orientierungspunkte (Ortschaften, Wegkreuzungen etc.), kann man natürlich über Smartphone oder GPS im Fahrzeug die Koordinaten übermitteln.

Unterstützung für die Feuerwehren

Schutzstreifen, etwa durch einen Pflug, einen Grubber oder eine Scheibenegge, behindern die direkte Ausbreitung eines Feuers, alleine verhindern können sie diese aber insbesondere bei Wind nicht. Jeder Schutzstreifen muss daher überwacht werden. Er dient als Ausgangsbasis für (Nach-)Löscharbeiten der Feuerwehr.

Wie der Angriff der Feuerwehr auch, so sollte der Schutzstreifen immer von der windabgewandten Seite des Feuers begonnen und flankierend in ausreichendem Abstand vom Feuersaum im noch nicht brennenden Bereich gezogen werden. Der ausreichende Abstand hängt ab
• vom Bewuchs und damit
• von der Flammenhöhe,
• der Windstärke,
• der Windrichtung sowie
• vom verwendeten Werkzeug (Zugmaschine und Pflug bzw. Grubber).

Je höher der Bewuchs und damit die Flammenhöhe, desto weiter entfernt muss man sich aufhalten bzw. den Schutzstreifen ziehen, um auch bei Windänderungen sicher zu sein. Ist das Getreide ausgewachsen und sehr trocken, kann ggf. nicht alles untergepflügt werden, sodass brennbare Teile an der Oberfläche verbleiben. Hier muss dann der Streifen verbreitert und ggf. eingenässt werden (z. B. mit Güllefässern oder -fahrzeugen).

Nicht machen – gefährlich!
Übliche Arbeitsmaschinen, Lkw und Pkw moderner Bauarten sind relativ anfällig gegen direkte Flammen- und Hitzeeinwirkungen. Sie können aufgrund ihrer eigenen regulären Temperaturabstrahlung bzw. durch „Freibrennen“ der bei Serien-Lkw nach unten gerichteten Abgasanlagen auch selbst zu Zündquellen werden. Traktoren stellen ein geringeres Risiko dar, weil ihre Abgasanlagen i. d. R. nach oben gerichtet sind.

-> Stellen Sie keine Arbeitsmaschinen, Lkw oder Pkw mit bodennahen, heißen Abgasanlagen auf brennbaren Böden oder gar auf trockener Vegetation ab!

Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen über Glutnester oder gar durch Flammen, außer sie sind ausdrücklich dafür geeignet, weil sie z. B. vor Flammeneinwirkungen geschützte Leitungen, hochgelegte Luftansaugung, Luftfilter mit Ölbad und geschlossene Kabinen haben. Dies trifft allerdings nur auf wenige Spezialfahrzeuge zu. Setzen Sie einen Traktor oder andere Arbeitsmaschinen also nicht zu nah am Feuer ein. Wenn Sie den Schutzstreifen dann nicht sicher vollenden können, war die ganze bis dahin erfolgte Arbeit umsonst!

Fahren Sie nicht durch dichten Brandrauch! Dies kann die Leistungsfähigkeit des Motors massiv beeinträchtigen und ihn sogar zum Stillstand bringen, weil sich durch Asche und Ruß der Luftfilter verlegt. Zudem gefährdet der Rauch den Maschinenführer, welcher meist über keinen geeigneten Atemschutz verfügen wird, erschwert die Sicht und gefährdet ungeschützte Personen, die sich im Feld aufhalten können.

Am besten wäre es natürlich, wenn das Personal von Feuerwehren, Bau- und Betriebshöfen sowie aus der Land- und Forstwirtschaft sowie den ggf. verfügbaren Maschinenringen gemeinsam an einem Strang ziehen würde. Dazu gehören vor allem gemeinsame Treffen der Führungskräfte, um sich über Bedarfe und Möglichkeiten abzustimmen, aber auch gemeinsame Aus- und Fortbildungen. Dies wird dadurch erleichtert, dass häufig ein Teil der Mitarbeitenden von Bau- und Betriebshöfen auch bei den Ortsfeuerwehren aktiv ist.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern und Führungskräften der Bauhöfe Pfarrkirchen und Homburg (Saar) für die Unterstützung bei der Recherche.

Der Autor

Dr. Ulrich Cimolino
Vorsitzender AK Waldbrand Deutscher
Feuerwehrverband
Vorsitzender vfdb Expertenkommission
Starkregen 2021, Düsseldorf
www.cimolino.de

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