HAFTUNG UND RECHT

StVO-Novelle 2020

Text: Andrea Burghardt | Foto (Header): © BMVI

Härtere Strafen für Verkehrssünder, neue Straßenschilder, Stärkung des Radverkehrs, des Carsharings und der E-Mobilität – die Änderungen der Straßenverkehrsordnung betreffen uns alle!

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe April 2020
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Das Bundesverkehrsministerium hat im Herbst 2019 eine Novelle der Straßenverkehrsordnung und anderer verkehrsrechtlicher Regelungen vorgestellt. Bereits am 14.02.2020 hat der Bundesrat der Straßenverkehrs-Ordnungs-Novelle bzw. StVO-Novelle im Großen und Ganzen zugestimmt. Allerdings sind zahlreiche Pläne verworfen worden. So konnte sich z. B. das generell geforderte Tempolimit auf deutschen Autobahnen nicht durchsetzen. Die Änderungen treten einen Tag, nachdem sie im Bundesgesetzblatt erschienen sind, in Kraft.

Das erklärte Ziel dieser Reform ist es, so Bundesminister Andreas Scheuer, die Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen.

Höhere Bußen

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung geht stärker gegen Verkehrssünder vor: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist der Führerschein schneller weg, es drohen höhere Bußgelder für Falschparker und auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird stärker bestraft.

Härtere Strafen bei Tempoverstößen
Ab Inkrafttreten der StVO-Novelle gelten härtere Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen. Ein einmonatiges Fahrverbot wird jetzt schon bei einem Tempoverstoß von 21 km/h innerhalb und 26 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verhängt. Einen Punkt in Flensburg gibt es demnach bereits ab 16 km/h zu schnell gefahren; egal ob inner- oder außerorts.

Rettungsgasse

  • Die Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, zahlen nicht nur wie bisher 200 Euro Bußgeld und erhalten zwei Punkte in Flensburg, sondern müssen auch noch mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Ganz neu sind Strafen, die verhängt werden, wenn ein Fahrzeug unrechtmäßig eine Rettungsgasse benutzt. In diesem Fall drohen ein Bußgeld von 240 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Parken und Halten
Der Halt- und Parkverstoß wird insgesamt teurer. So wird mit der neuen Novelle das Bußgeld allgemein von 15 Euro auf 25 Euro angehoben.

Die wichtigsten Anpassungen in der Zusammenfassung:

  • Das Parken auf Geh- und Radwegen wird ebenso wie das Halten in zweiter Reihe teurer. Aber auch das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen wird deutlich härter bestraft. In Zukunft werden dafür bis zu 100 Euro fällig. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung droht sogar ein Punkt in Flensburg.
  • Wer an unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer Kurve parkt, muss statt mit einem Bußgeld von 15 Euro in Zukunft mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.
  • Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
  • Es wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt und mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.

 

Förderung des Radverkehrs

Ein weiteres wichtiges Ziel dieser Novelle ist die Steigerung der Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs.

Mindestüberholabstand für Kfz
Beim Überholen von Radfahrern muss zukünftig ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerhalb einer Ortschaft und von 2 m außerhalb einer Ortschaft eingehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt ebenso, wenn Autos Fußgänger und Elektrokleinstfahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, überholen.

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Bisher durften Autos auf den sog. Radschutzstreifen, die den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen, bis zu drei Minuten halten. In Zukunft ist das Halten auf dem Radschutzstreifen generell verboten.

Grünpfeil nur für Radfahrer
Mit dem neuen Verkehrszeichen „Grünpfeil für Radfahrer“ dürfen Radfahrer, nach kurzem Anhalten, an einer roten Ampel rechts abbiegen.

Radschnellwege
Es wird ein eigenes Verkehrszeichen „Radschnellwege“ in die StVO aufgenommen.

Nebeneinanderfahren
Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern wird grundsätzlich gestattet. Nur wenn der andere Verkehr behindert wird, muss hintereinander gefahren werden.

 

Stärkung des Carsharings und der E-Mobilität

Die StVO-Novelle 2020 will zusätzliche Vorteile für Carsharing- und Elektrofahrzeuge schaffen. Insbesondere soll diesen Fahrzeugarten das Parken erleichtert werden.

Neues Sinnbild für Carsharing-Fahrzeuge
Es wird ein neues Sinnbild eingeführt, das Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht.

Neue Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge
Die neu eingeführte Plakette Carsharing muss sichtbar an der Windschutzscheibe des Autos befestigt werden.

Parkflächen für E-Fahrzeuge
In Zukunft sollen die Städte mit einem neuen eigenen Verkehrsschild zusätzliche Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge ausweisen können.

 

Weitere Änderungen

Schrittgeschwindigkeit beim Überholen für LkWs
Um Unfälle zu vermeiden, dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t, die nach rechts abbiegen, innerorts nur noch bis 11 km/h schnell fahren. Bei Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit werden ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Überholverbot von Zweirädern
Das neue Verkehrsschild „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ kann an besonders unübersichtlichen Stellen angebracht werden. Auch hierbei soll eine Unfallgefahr minimiert werden.

Stärkerer Schutz von Fußgängern vor Radfahrern
Für Radfahrer, die unerlaubterweise auf einem Fußweg fahren, steigt das Bußgeld von aktuell 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro. Hierbei soll das schwächste Glied geschützt werden, der Fußgänger.

 

Fazit

All diese und noch weitere Änderungen treten einen Tag nachdem die Novelle im Bundesgesetzblatt erschienen ist, in Kraft. Der genaue Termin lag uns bei Radaktionsschluss noch nicht vor, wird aber noch für diesen April erwartet.

Der Autor

Andrea Burghardt

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