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Fahrerassistenzsysteme – Die Technik fährt mit

Text: Monika Walter | Foto (Header): © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Müdigkeit, Ablenkung oder Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und können vermehrt zu Unfällen führen. Mit entsprechender Technik soll dem entgegengewirkt werden. Noch sind sie nicht verpflichtend.

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe August 2021
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Seit etwa zehn Jahren bieten verschiedene Fahrzeugmodelle Müdigkeitswarner an. Die aktuelle Generation schließt dabei aus dem Lenkverhalten auf die Fitness des Fahrers und warnt gegebenenfalls. Künftig könnten noch Innenraumkameras mit Bildauswertung hinzukommen. Aktuell sind das aber nur freiwillige Angebote der Hersteller. Die neue Verordnung zur Sicherheit von Fahrzeugen („General Safety Regulation“ – EU Verordnung 2019/2144 vom 27.11.2019) schreibt neue Fahrerassistenzsysteme für den europäischen Markt vor.

„Der Müdigkeitswarner ersetzt nicht die aufmerksame Selbstbeobachtung.“

Der ADAC macht in einem Standpunkt-Papier deutlich, dass die Systeme hilfreich sein können. Aber der Fahrer darf sich nicht blind auf das System verlassen.

Außerdem machen nur die ausgefeilten Systeme (siehe 2.) Sinn, denn durch Spurhalteassistenten und automatisierte Fahrfunktionen genügt die Auswertung des Lenkverhaltens nicht mehr zur Beurteilung der Müdigkeit. Ganz wichtig ist auch der Datenschutz. Fehlverhalten darf nicht automatisch dokumentiert und geahndet werden. Es dürfen insbesondere keine persönlichen, biometrischen Merkmale des Fahrers aufgezeichnet werden. Der ADAC fordert zudem, dass die Datenverarbeitung ausschließlich im Fahrzeug erfolgt.

So müssen alle PKW, Busse, Transporter und LKW u. a. mit den folgenden hochentwickelten Systemen ausgerüstet sein:
1. Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers (neue Typzulassungen ab 06.07.2022, alle Neuzulassungen ab 07.07.2024)
2. hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers (neue Typzulassungen ab 07.07.2024, alle Neuzulassungen ab 07.07.2026)

Alkohol-Wegfahrsperren in Kommunalfahrzeugen

4,6 % aller Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich 2019 unter Einfluss von Alkohol. Alkohol-Interlock-Systeme (kurz Alkolock oder Alkohol-Wegfahrsperre) sind fest im Fahrzeug eingebaute Geräte, die die Atemalkohol-Konzentration messen und mit der Wegfahrsperre oder dem Zündschloss gekoppelt sind. Ab 2022 gilt für Neuwagen verpflichtend eine entsprechende Schnittstelle, also eine Vorrichtung zum Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre, vorzuhalten.

Unter anderem in Schweden, Österreich und Frankreich gibt es Trunkenheits-Fahrer-Programme, bei denen alkoholauffällige Kraftfahrer im Rahmen ihrer Strafe begleitend zu rehabilitativen Maßnahmen zur Nutzung eines Alkolocks verpflichtet werden. Solche Pilotprojekte befürwortet auch der ADAC in Deutschland. Die Rechtslage dafür müsste angepasst werden. Freiwillig können jedoch Arbeitgeber bzw. Fuhrparkverantwortliche über die Anschaffung nachdenken. Die Kosten liegen bei 1.500 bis 2.000 Euro, hinzukommen evtl. noch Kosten für Einbau und Kalibrierung.

Die Autorin

Monika Walter Redaktion bauhofLeiter

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