ARBEITSSICHERHEIT

Ein Funke genügt

Text: Monika Walter | Foto (Header): © Stadt Vlotho

In kommunalen Fuhrparkwerkstätten treffen Fahrzeuge, Kraftstoffe, Ladeinfrastruktur, Arbeitsmittel und tägliche Routine aufeinander – eine Mischung, die klare Regeln verlangt. Andernfalls kann es schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. Was organisatorisch beim Brandschutz zu beachten ist, lesen Sie hier.

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe August 2026
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„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brands praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987).

Die Einstellung, es hat ja noch nie gebrannt, erlöst niemanden davon, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Werkstätten weisen i. d. R. eine hohe Brandlast auf, also Materialien, die eine schnelle Brandausbreitung begünstigen. Dazu zählen neben Fahrzeugen auch brennbare Stoffe, wie Kraftstoff, Motor- und Hydrauliköl oder Bremsflüssigkeit.

Parallel existieren eine Vielzahl an Zündquellen, wie Schweißgeräte, Trennschleifer oder andere technische Geräte, die mittels Wärmeausstrahlung oder Funkenflug einen Brand auslösen können. Der vorbeugende Brandschutz in der Werkstatt ist somit wichtig.

Zahlreiche Brandschutzvorschriften verpflichten zu baulichen und organisatorischen Maßnahmen. So ist neben einer ausreichenden Anzahl von Löscheinrichtungen, wie z. B. Feuerlöscher, auch die Stellung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sowie regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter Pflicht.

Mindestens 5 % der Mitarbeiter sollten zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern ausgebildet sein. Darüber hinaus muss mindestens 1 × im Jahr eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter durchgeführt werden.

Die Anzahl der bereitgestellten Feuerlöscher richtet sich nach der Brandlast, der Fläche und weiteren Faktoren.

Als Richtwert für Industrie wird oft ein Feuerlöscher pro 50 – 100m² angegeben, meist spezielle Löscher (z. B. Pulver, Schaum).

Hinweis (DGUV Information 205-001):
Feuerlöscheinrichtungen sind unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen sachgerecht instand zu halten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Weiterhin sind Feuerlöscheinrichtungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Druck zusätzlichen besonderen wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung zu unterziehen.

Die Bauteile von Feuerlöschern sowie die im Feuerlöscher enthaltenen Löschmittel können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung) unbrauchbar werden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher gemäß ASR A2.2 alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen instand zu halten.

Ein Instandhaltungsvermerk mit Datumsangabe ist fest am Feuerlöscher anzubringen.

 

Vorbeugen statt Nachsorgen

In Werkstätten sind neben den Akku-Ladestationen, Maschinen und Fahrzeugen besonders Schweiß- und Lötarbeiten sowie das Trennen und Schleifen von Metallen als feuergefährliche Arbeiten einzustufen.

Damit es nicht zu Bränden kommt, sollte jeder folgende Tipps beachten:
– Arbeitsplatz stets sauber halten und nicht mehr benötigte Gegenstände (z. B. Lappen, Tücher, Verpackungen) je nach Beschaffenheit entsorgen.
– Behälter mit Lacken, Benzin oder Lösungsmitteln gut verschlossen aufbewahren. Bereits geringe Konzentrationen der leicht brennbaren Dämpfe können sich durch einen Funken entzünden.
– Beim Arbeiten mit Kunststoffklebern oder Lacken für eine gute Durchlüftung sorgen. Das reduziert nicht nur die Brandgefahr, sondern schont auch die Gesundheit.
– Beim Schweißen und Löten entstehen Temperaturen von bis zu 3.000 Grad Celsius, Schweißfunken sprühen umher und flüssiges Metall kann auf den Boden tropfen. Bei solchen Tätigkeiten stets besonders umsichtig arbeiten!
– Reinigungslappen immer in einem verschlossenen Metallbehälter aufbewahren.
– Feuerlöscher griffbereit halten!

In der ASR A2.2 und in der TRGS 800 sind Brandgefährdungen und die entsprechenden Brandschutzmaßnahmen beschrieben. Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung sind z. B.:
– Kfz-Reparaturwerkstätten und Garagen
– Bereiche, in denen brennbare lösemittelhaltige Produkte verwendet und gelagert werden, soweit diese Bereiche nicht zusätzlich explosionsgefährdet sind
– Holzbe- und -verarbeitung, wie sie beispielsweise in Spanplattenwerken, Schreinereien, Furnierwerken, Sägewerken durchgeführt wird
– Lager, Packereien, Versandabteilungen, in denen Papier, Pappe, Holz in größeren Mengen gelagert werden

In Bereichen ab erhöhter Brandgefährdung sind das Rauchen sowie der Umgang mit Feuer oder offenem Licht verboten. Entsprechende Verbotsschilder sind gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (hier: Verbotszeichen P003) an den Eingängen und in den Räumen anzubringen.

 

Übung macht den Meister

„Werkstattbrand beim städtischen Bauhof in Hollwiesen (Stadt Vlotho/NWR). Die Alarmanlage wird ausgelöst, rund 20 Feuerwehrkräfte rücken an und legen schwere Atemschutzgeräte an. Mindestens zwei Personen werden in der brennenden Werkstatt vermutet.“ So war die Einsatzlage einer Übung der Löschgruppe Exter. Wie uns Ralf Meise auf Nachfrage mitteilte, findet jedes Jahr am 1. Mai eine Einsatzübung mit interessanten Objekten statt. Einer der Planer für die Übung 2026 arbeitet selbst beim Bauhof, „so sind wir dazu gekommen, die Übung dort durchzuführen“.

Das angenommene Einsatzszenario war: Brand in einer Werkstatt (ausgelöst durch Schweißarbeiten) mit drei vermissten Personen im Gebäude. Dazu wurde der Werkstattbereich mit einer Nebelmaschine verraucht und drei Personen haben sich an unterschiedlichen Stellen im Gebäude positioniert.

Anmerkung von Meise dazu: „Im Realfall wären weitere Einheiten der Feuerwehr Vlotho zusätzlich alarmiert worden. Die Einsatzlage ist für eine Löschgruppe eigentlich zu umfangreich, da die Kapazitäten für die Menge an Aufgaben (wie Menschenrettung, Brandbekämpfung, Aufbau Wasserversorgung usw.) eher zu gering sind. Bei der Übung wird das aber bewusst hingenommen, um auch das Priorisieren auf die dringlichsten Aufgaben zu trainieren.“

Besondere Herausforderungen für die Einsatzkräfte waren in diesem Fall, so ähnlich aber sicherlich auch bei anderen Bauhöfen:
– das weitläufige Gelände
– die Größe der Hallen mit unterschiedlicher Nutzung, wie Sozialräume, Werkstatt, Lager und Garage/Maschinenhalle
– trotzdem teilweise Engstellen und verwinkelte Räume
– das Gefahrenpotenzial in einer Werkstatt, wie z. B. Schweißgas, Öl und Fett …
– ein Dieseltank auf dem Gelände

Was sich Ralf Meise für solche Einsätze wünscht? „Insgesamt ist es für die ersteintreffenden Feuerwehrkräfte immer wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der verlässlich Auskunft geben kann, ob und wie viele Personen vermisst werden bzw. sich im betroffenen Bereich aufgehalten haben und möglichst genau wo.

Bei einem Bauhof arbeiten typischerweise viele Personen, die tagsüber aber auch oftmals unterwegs sind. Hier auskunftsfähig zu sein, ist sicherlich eine Herausforderung.“

Ansonsten gelten seiner Meinung nach die üblichen Anforderungen: je aufgeräumter und übersichtlicher das Gelände und die Werkstatt ist, desto geringer sind die Gefahren (z. B. ölgetränkte Putzlappen, die durch Funken von Schweißarbeiten oder beim Flexen in Brand geraten können) und umso einfacher ist es auch für die Feuerwehr.

In der Gemeinde Herzogenburg (Niederösterreich) hat vor ein paar Jahren eine Kehrmaschine gebrannt. Daraufhin wurden alle Fahrzeuge des Bauhofs mit Feuerlöscher ausgestattet. Somit kann im Falle jeder Bauhofmitarbeitende schnell einen Entstehungsbrand bekämpfen. Und damit das auch wirklich jeder kann, hatten die Mitarbeiter des Bauhofs sowie alle anderen Personen, die in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten tätig sind, damals die Möglichkeit, Feuerlöscher und Löschdecke in der Praxis auszuprobieren.

Auch im bayerischen Vogtareuth wurde im März 2026 der Bauhof Übungsort für die Feuerwehr. Das zeigt, dass das Bewusstsein für die Gefahren da ist.

Wir haben bereits ausführlich über den Brand des Bauhofs in Dinkelsbühl berichtet (der bauhofLeiter, April 2023) und eine kurze Google-Recherche bringt leider zahlreiche Meldungen zu „Brand Bauhof“.

 

Baulicher Brandschutz oft vernachlässigt

Einige der Meldungen im Internet zeigen aber auch, dass der bauliche Brandschutz bei den älteren Bauhöfen nicht korrekt umgesetzt ist.

So wurden beim Aschheimer Bauhof (Bayern) im Sommer 2024 im Rahmen einer Begehung gravierende Mängel z. B. in Bezug auf fehlende Fluchtwege festgestellt. Der Neubau der betroffenen Gebäudeteile schien hier der beste Weg und für die Übergangszeit wurde durch kleine Umbaumaßnahmen eine Lösung geschaffen. Für Herbst 2026 ist jetzt der Einzug in die neuen, sicheren Gebäude geplant.

Vor über zehn Jahren schon musste der Bauhof Haigerloch (Baden-Württemberg) eine Halle für rund 300.000 Euro brandschutztechnisch nachrüsten. Nach einer Begehung wurde festgestellt: Die Stahlkonstruktion des Gebäudes ist so zu ertüchtigen, dass sie einem 30-minütigen Feuer standhält (Feuerwiderstandsklasse F 30). Auch die Türen und Fenster müssten durch solche ersetzt werden, die eine F 30-Vorgabe erfüllen. Dazu kommt der Austausch, der laut Architekt, nicht mehr zulässigen Heizungsanlage und die Überarbeitung der Elektroinstallation und der Einbau eines Ölabscheiders.

 

Ein gebranntes Kind scheut das Feuer

Nach Bränden oder bei der regelmäßigen Begehung schaut man selbstverständlich genau hin, wenn es um Brandschutz geht.

Die abgebrannten Holzhallen in Dinkelsbühl sind mittlerweile durch Stahl-Beton-Konstruktionen ersetzt – nicht nur aus Brandschutz- sondern auch aus Kostengründen.

Eine 100 %ige Sicherheit, dass nichts passiert, gibt es eben nicht. Aber im Ernstfall zählt, ob die Gemeinde ihre Schutzpflichten nachweisbar erfüllt hat. Und deswegen Kontrollieren, Dokumentieren, Unterweisen, Beschildern und ggf. mit der neuen Technik auch in Schutzmaßnahmen, wie z. B. Akku-Lagerschränke, investieren. Und auf das alte Sankt-Florian-Prinzip hoffen: „Heiliger Sankt Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an!“

Brandschutzzeichen
Brandschutzzeichen vermitteln Sicherheitsinformationen, die mit wenigen Worten oder gar wortlos zu verstehen sind.
Sie werden verwendet, um Gefahren im Unternehmen für Beschäftigte und Besucher zu verringern und im Brandfall
Handlungsanweisungen zu liefern.

Die wichtigsten Brandschutzzeichen im Überblick
Brandschutzzeichen weisen eine quadratische Form auf. Kennzeichnend dabei ist der rote Hintergrund, auf dem die weißen Piktogramme abgebildet sind. Zusätzlich nach DIN EN ISO 7010 neu hinzugekommen ist eine weiße Flamme.

Feuerlöscher
– zuverlässig und gezielte Kennzeichnung von Löschmittel bzw. Feuerlöscher
– dient einer schnellen Orientierung im Brandfall.

Löschschlauch
– weist auf den Standort eines Löschschlauchs hin
– häufig ein in der Wand eingebauter Wandhydrant mit einem angeschlossenen Löschschlauch

Feuerleiter
– es besteht die Fluchtmöglichkeit über eine Feuerleiter

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung
– weist auf den Standort von Feuerlöschern, Löschschläuchen, Löschdecken oder anderen Brandbekämpfungseinrichtungen hin

Brandmeldeanlage
– wird direkt neben einem Brandmelder befestigt
– ermöglicht eine schnelle Alarmierung

Brandmeldetelefon
– Möglichkeit, einen Notruf abzusetzen
– Brandmeldeeinrichtungen werden alarmiert

Die Symbole wurden 2013 überarbeitet. Die alte Sicherheitsbeschilderung ist noch gültig, im Schadensfall muss jedoch nachgewiesen werden, dass trotz der veralteten Schilder alle wichtigen Informationen verständlich waren. Es empfiehlt sich also auf die DIN EN ISO 7010 umzurüsten, um mögliche Haftungsfälle zu vermeiden.

Die Autorin

Monika Walter
Redaktion
„der bauhofLeiter“

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