ARBEITSSICHERHEIT

Der Erlaubnisschein

Text: Uwe Czier | Foto (Header): © tibor13 – stock.adobe.com

Sicherheit geht vor: Bei gefährlichen Tätigkeiten ist die Anwesenheit einer weiteren Person erforderlich. Manchmal muss die Arbeit aber auch offiziell genehmigt werden. Wann dies zu erfolgen hat, führt Uwe Czier aus.

Auszug aus:

der bauhofLeiter
Ausgabe August 2021
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Auch bei Arbeiten auf dem Bauhof gibt es gefahrgeneigte Arbeiten, bei denen eine reine Betriebsanweisung nicht ausreicht, um Gefährdungen ausreichend auszuschließen oder zu begrenzen.

Bei bestimmten Arbeiten ist es deshalb nötig, dass gefährliche Arbeiten erst begonnen oder gefährliche Bereiche erst betreten werden dürfen, wenn die Freigabe durch einen Erlaubnisschein erfolgt ist, also wenn alle Maßnahmen getroffen sind, um das sichere Arbeiten zu gewährleisten.

Das ist vor allem auch bei Arbeiten wichtig, die von Fremdfirmen durchgeführt werden, die in der Regel nicht mit den Verhältnissen vor Ort vertraut sind. Der Erlaubnisschein kann dabei verhindern, dass Arbeiten unsachgemäß ausgeführt werden und so Unfällen, Sach- und Umweltschäden vorbeugen.

Auf dem Bauhof kann dies insbesondere die folgenden Arbeiten betreffen:
• Befahren oder Begehen von abgeschlossenen Räumen, z. B. Kanäle, Schächte oder abgeschlossenen Becken
• Schweißarbeiten
• Arbeiten in Höhen, z. B. Straßenbeleuchtung
• Abrissarbeiten, insbesondere in Verbindung mit asbesthaltigen Materialien
• Arbeiten in Bereichen mit stromführenden Leitungen

Welche Arbeiten tatsächlich betroffen sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Bei der Beurteilung sind neben der Art der Arbeit auch der (notwendige) Ausbildungsstand der Mitarbeiter oder die Beauftragung von Fremdfirmen zu berücksichtigen.

Dazu enthält der Erlaubnisschein zunächst wichtige Basisdaten, die es dem Sicherheitsverantwortlichen erlauben, den Rahmen für die auszuübenden Tätigkeiten zu überblicken:
• Angaben über die ausgeübte Tätigkeit
• die Zeit und den Ort der Arbeiten einschließlich der Meldung über das Arbeitsende
• die eingesetzten Arbeitsmittel
• die beschäftigten Mitarbeiter

Dadurch erhält der Sicherheitsverantwortliche die Übersicht, wer in welchen Bereichen wann welche gefährlichen Arbeiten durchführt. Wichtig für den Sicherheitsverantwortlichen ist dabei, dass er die Erlaubnis nur Mitarbeitern gibt, die vom Ausbildungs- und Erfahrungsstand sowie gesundheitlich in der Lage sind, die Arbeiten auszuführen.

Sicherheitsverantwortlicher ist in der Regel der für den Bereich zuständige Vorgesetzte. Er muss in seinem Bereich alle Arbeiten und Tätigkeiten koordinieren und dafür sorgen, dass sich gleichzeitig stattfindende Arbeiten nicht gegenseitig behindern oder dass aus ihrem Nebeneinander keine vermeidbaren Gefährdungen entstehen. Auch hierzu trägt der Erlaubnisschein bei und ist damit auch über seinen eigentlichen Geltungsbereich hinaus ein wichtiges Instrument der Arbeitssteuerung und Gefährdungsvermeidung.

Zum Erlaubnisschein gehören auch Angaben über Sicherheitseinrichtungen und Ansprechpartner, z. B. Notrufnummern, Standorte der Erste-Hilfe-Ausrüstung oder für den Brandschutz. Vor Freigabe der Arbeiten müssen alle Beschäftigten wissen, wo sich diese Einrichtungen befinden und wer Ansprechpartner ist. Danach folgt im Erlaubnisschein eine „Checkliste“ für notwendige Sicherheitsmaßnahmen, die vor Beginn der Arbeiten abzuarbeiten ist. Dadurch wird insbesondere „routinierter“ Betriebsblindheit vorgebeugt, die sich bei ständig wiederkehrenden Arbeiten häufig einstellt.

Maßnahmen, die bei jeder Tätigkeit getroffen werden müssen, sind die Einweisung und Unterweisung der eingesetzten Mitarbeiter.

Als weitere Maßnahmen kommen insbesondere
• die Sperrung von Betriebsbereichen,
• die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung oder
• Meldepflichten während der Ausführung der Arbeiten, z. B. die Mitteilung über den Abschluss bestimmter Arbeitsschritte,
in Betracht.

Erlaubnisscheine werden in der Regel nur für einen Arbeitstag oder eine Schicht erteilt. Soll der Erlaubnisschein für mehrere Tage gelten, ist er mit einer Meldepflicht über die Arbeitsaufnahme am jeweiligen Gültigkeitstag und einer Rückmeldung über das an diesem Tag eingesetzte Personal zu verbinden.

Praxistipp:
Erlaubnisscheine sollten gut zugänglich archiviert werden. Soweit es zu Arbeitsunfällen oder späteren Meldungen über Sach- oder Gesundheitsschäden durch die Arbeiten kommt, kann durch einen sorgfältig ausgearbeiteten und ausgefüllten Erlaubnisschein nachgewiesen werden, dass die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.

Der Autor

Uwe Czier ist bei der Stadtverwaltung Stuttgart in unterschiedlichen Funktionen in den Bereichen Öffentliche Sicherheit, Straßenrecht und allgemeine Verwaltung tätig. Er ist nebenberuflich in der Erwachsenenbildung und journalistisch tätig.

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