§ 2b UStG ab 2027 – Auswirkungen auf Bauhof- und Friedhofsfinanzen

§ 2b UStG ab 2027
Auswirkungen auf Bauhof- und Friedhofsfinanzen


Ab dem 1. Januar 2027 ist § 2b UStG für Kommunen verbindlich anzuwenden. Auch Bauhöfe und Friedhöfe müssen ihre Einnahmen, Leistungen und Abläufe deshalb dringend in den Blick nehmen – etwa bei Leistungen für Dritte, Vermietungen, Grabnutzungsrechten, Bestattungsleistungen oder Materialverkäufen.

Für Kommunen bedeutet das: weniger Rückfragen aus dem Betrieb, korrekt dokumentierte Prozesse und ein einheitliches Vorgehen – mit einer einmaligen, überschaubaren Investition mit unserem Online-Live-Seminar.

ZIELE UND NUTZEN

  • Sie erkennen typische und auch „versteckte“ umsatzsteuerlich relevante Fälle, die in Bauhof oder Friedhof geprüft werden müssen.
  • Sie verstehen, welche Informationen und Unterlagen für die steuerliche Einordnung und Dokumentation relevant sind und können entsprechend handeln.
  • Sie wissen, welche Fragen Sie jetzt mit Ihrer Kommune, der Verwaltung oder weiteren zuständigen Stellen abstimmen sollten.
  • Sie erhalten einen praxisnahen Fahrplan für die Vorbereitung bis Ende 2026.

METHODIK

Der Referent gestaltet das Online-Live-Seminar praxisnah, verständlich und interaktiv. Anhand typischer Fälle aus der konkreten Praxis von Bauhof und Friedhof werden relevante Fragestellungen greifbar erläutert. Die Teilnehmenden können jederzeit individuelle Fragen aus ihrer täglichen Arbeit einbringen und sich mit dem Experten sowie den anderen Teilnehmenden austauschen.

ZIELGRUPPE

Für Bauhof- und Friedhofsleitungen, die Verantwortung für Abläufe, Einnahmen, Dokumentation und die Zusammenarbeit mit der Kommune tragen, sowie zuständige Mitarbeitende in der Kommunalverwaltung.

IHR REFERENT

Thomas Röglin

ist Steuerberater und als Director und Leiter des Bereichs Public Services Tax Region Ost bei PricewaterhouseCoopers GmbH tätig. Er berät seit 19 Jahren öffentlich-rechtliche Körperschaften, insbesondere Ministerien, Landkreise und Kommunen sowie ihre Unternehmen steuerlich. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Gestaltungsberatung im Rahmen von Umstrukturierungen, der steuerlichen Beratung zu Ausgliederungen und zu Konzernstrukturen sowie in der laufenden Steuerberatung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt seit Jahren in der Begleitung von Projekten zur Umsatzbesteuer der öffentlichen Hand sowie zur Einführung von Tax Compliance Management Systemen. Herr Thomas Röglin tritt regelmäßig als Referent zu Fragen der Besteuerung öffentlich-rechtlicher Körperschaften auf.

TERMINE

27.11.2026

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§ 2b UStG ab 2027 – Auswirkungen auf Bauhof- und Friedhofsfinanzen

27.11.2026 | 08:30 – 11:30 Uhr
Online-LIVE-Seminar
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Seminargebühr zzgl. MwSt.
€ 295,00