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Selbst Lastenaufzügen droht Stilllegung

Foto (Header): © Prolift

Ob Bauhof, Betrieb oder Behörde: Bereits seit dem 1. Januar müssen alle Aufzüge in Deutschland, in denen Personen mitfahren können, über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen. Die neue Vorschrift gilt somit auch für viele Lastaufzüge. Wo noch nicht umgerüstet wurde, droht den Betreibern ein Bußgeld – und eine Stilllegung des Aufzugs.  

Die 5-jährige Übergangsfrist ist abgelaufen. Seit dem 1. Januar müssen nun sämtliche Aufzüge, in denen Personen mitfahren können, über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen. Das fordert die aktuell gültige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dadurch soll sichergestellt werden, dass eingeschlossene Personen im Notfall jederzeit und umgehend mit einer angeschlossenen Notrufzentrale kommunizieren können. Das System muss in beide Richtungen funktionieren. Eingeschlossene Personen können so Hilfe anfordern und die Notrufzentrale mitunter wichtige Informationen einholen sowie nötigenfalls beruhigend auf die Hilfesuchenden einwirken. Einfache Lösungen wie Klingeln oder Notglocken sind nicht mehr zulässig. Zudem muss die Notrufzentrale rund um die Uhr besetzt sein.

Kurzfristige Nachrüstung ist möglich

Die neue Regelung gilt ausdrücklich auch für Lastenaufzüge, in denen eine Person mitfahren kann, und damit auch für viele Aufzüge auf Bauhöfen und in Betrieben. Wie viele von diesen Aufzügen bereits über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem verfügen, ist nicht bekannt. Nicht zuletzt in Bauhöfen, wo nur einzelne Lastenaufzüge genutzt werden, dürften die neuen Vorschriften nicht allen bekannt sein. Gleiches gilt für viele andere Einrichtungen mit lediglich einem oder wenigen Aufzügen. Trotz des Ablaufs der Übergangsfrist zum Jahreswechsel melden sich weiterhin viele Aufzugbetreiber bei Prolift Aufzugnotruf. Um allen zu helfen, die ihre Systeme noch nicht umgerüstet haben, bietet der Notrufspezialist ein Rundum-Sorglos-Paket an. Bei den unterschiedlichen Mietangeboten ab 79 Euro im Monat ist neben der monatlichen Servicegebühr auch die Hardware sowie die Installation und Inbetriebnahme beinhaltet. Alternativ bietet das Unternehmen die Hardware, Installation und Inbetriebnahme zu einem Festpreis von 1.750 Euro an. Bei dieser Variante kommt lediglich eine geringe monatliche Gebühr für die Rund-um-die-Uhr-Anbindung des Systems an die Notrufzentrale hinzu. Laut Prolift Aufzugnotruf gilt das Angebot bundesweit und auch dann, wenn lediglich ein einzelner Aufzug umgerüstet werden muss. So können die Verantwortlichen auf den Bauhöfen sowie anderer Einrichtungen Bußgelder und Stilllegungen vermeiden.

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